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Die EU schafft ein neues Regelwerk für den Bereich Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungbekämpfung

Die EU nimmt derzeit eine umfassende Überarbeitung der in der Europäischen Union (EU) geltenden Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor (EU-Regulierungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche).

Die EU nimmt derzeit eine umfassende Überarbeitung der in der Europäischen Union (EU) geltenden Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor (EU-Regulierungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche).

Hierzu hat sie am 20.07.2024 durch die EU-Kommission ein umfassendes Regulierungspaket zur Überarbeitung der in der EU geltenden Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (nachfolgend gemeinsam „Geldwäsche“) vorgestellt und zwischenzeitlich in weiten Teilen umgesetzt.

Zu einer der vielen Neuerungen aus dem Regulierungspaket gehört die Überführung der nationalen Anti-Geldwäschevorgaben in eine unmittelbar geltende Verordnung (AML-VO). Die AML-VO enthält an zahlreichen Stellen Öffnungsklauseln für Detailregelungen durch die neu geschaffene EU Aufsichtsbehörde AMLA (Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im englischen „Anti-Money Laundering Authority“ nachfolgend daher „AMLA“). Verpflichtete werden sich erst nach Vorliegen dieser Detailregelungen ein „Gesamtbild“ zum für sie künftig geltenden regulatorischen Umfeld machen können.

Allerdings lässt sich bereits jetzt erkennen, dass das neue Regelwerk für die Verpflichten zahlreiche Neuerungen enthält. Nachfolgend sollen einige Änderungen herausgegriffen werden. Die AML-VO nimmt beispielsweise neue Themenfelder in den Bereich Geldwäsche-Compliance auf. Verpflichtete sind künftig dazu gehalten, das Themenfeld „gezielte finanzielle Sanktionen“ als Kundensorgfaltspflicht in ihr Anti-Geldwäsche Programm zu integrieren und in der Geldwäsche-Risikoanalyse zu behandeln. Das Themenfeld existierte für die Unternehmen zwar auch bisher und ist damit nicht neu. Allerdings dürfte sich der Aufwand durch die neue Verortung im komplexen Bereich Geldwäsche-Compliance (Integration in die Kette Risikoanalyse-Sicherungsmaßnahme-Kontrolle-Reporting; etc.) erhöhen. Nach Vorliegen aller regulatorischen Texte ist zu prüfen, in welchem Umfang die Vorgaben im Bereich Finanzsanktionen auch inhaltlich verändert werden sollen und hierdurch weitere Umsetzungsaufwände erzeugen.

Zu einigen der weiteren bereits jetzt erkennbare Neuerungen zählt die Aufnahme weiterer Verpflichtetengruppen, die Umgestaltung der Rolle „Mitglied der Leitungsebene“ (§ 4 GwG) zur Rolle „Compliance-Manager“ (Art. 11 AML-VO), Änderungen im Bereich der verstärkter Sorgfaltspflichten (u.a. neue Sicherungsmaßnahmen für bestimmte Kunden im Bereich der Vermögensverwaltung) und die wesentlich detailliertere und zum Teil von den jetzigen Vorgaben abweichende Neuregelung der Vorgaben zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten (die Verordnung spricht künftig vom „wirtschaftlichen Eigentümer“).  

Wie bereits oben erwähnt wird eine weitere Detaillierung und Erläuterung der Vorgaben aus der AML-VO durch die AMLA im Rahmen von RTS, ITS und anderen Texten erfolgen.  Zur Unterstützung der AMLA hat die EBA kürzlich eine erste Gruppe an RTS-Entwürfen veröffentlicht die Konsultation hierzu begonnen.

Verpflichtete sollten die regulatorischen Entwicklungen eng beobachten und rechtzeitig mit der Herausarbeitung der für sie relevanten Änderungen beginnen (Gap-Analyse, Impact Analyse, etc.). Insbesondere Vorgaben mit großem Bezug zu IT-Systemen (benötigte Datenfelder und Reports, etc.) und Berührungspunkten zu zahlreichen Stakeholdern (Vertriebspartner, etc.) und Themen (Risikobewertungsvorgaben, etc.) benötigen oft einen erheblichen zeitlichen Vorlauf.

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Hierzu hat sie am 20.07.2024 durch die EU-Kommission ein umfassendes Regulierungspaket zur Überarbeitung der in der EU geltenden Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (nachfolgend gemeinsam „Geldwäsche“) vorgestellt und zwischenzeitlich in weiten Teilen umgesetzt.

Zu einer der vielen Neuerungen aus dem Regulierungspaket gehört die Schaffung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde für den Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im englischen „Anti-Money Laundering Authority“ nachfolgend daher „AMLA“). Die AMLA hat ihren Sitz in Frankfurt und wird u.a. die Aufgabe haben, über bestimmte Verpflichtete die direkte Aufsicht auszuüben und die im EU-Raum gültigen Anti-Geldwäschestandards zu definieren (Regulatory Technical Standards „RTS“, Implementing Technical Standards „ITS“, Leitlinien, etc.).
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