Die Europäische Union (EU) nimmt derzeit eine umfassende Überarbeitung der in der EU geltenden Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor (EU-Regulierungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche).
Hierzu hat sie am 20.07.2024 durch die EU-Kommission ein umfassendes Regulierungspaket zur Überarbeitung der in der EU geltenden Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (nachfolgend gemeinsam „Geldwäsche“) vorgestellt und zwischenzeitlich in weiten Teilen umgesetzt.
Zu einer der vielen Neuerungen aus dem Regulierungspaket gehört die Schaffung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde für den Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im englischen „Anti-Money Laundering Authority“ nachfolgend daher „AMLA“). Die AMLA hat ihren Sitz in Frankfurt und wird u.a. die Aufgabe haben, über bestimmte Verpflichtete die direkte Aufsicht auszuüben und die im EU-Raum gültigen Anti-Geldwäschestandards zu definieren (Regulatory Technical Standards „RTS“, Implementing Technical Standards „ITS“, Leitlinien, etc.).
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